FAQs

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, Beihilfe oder Postbeamtenkrankenkasse übernehmen je nach Versicherungsumfang und Vertrag die Therapiekosten anteilsweise oder im gesamten Umfang. Sollte die Versicherung eine Behandlung nicht oder unvollständig übernehmen, so ist der restliche Betrag von Ihnen zu bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Heilpraktiker leider nicht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

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